1. kompensativ 2. präventiv 3. rehabilitativ 4. palliativ
"Wenn man nicht weiß, in welchen Hafen man segeln will, ist kein Wind der Richtige."
(Seneca)
1. Kompensative Pflegeziele.Die Pflege hat das Ziel die individuelle Autonomie des zu Pflegenden zu erhalten bzw. wieder zu erlangen.
Dies geschieht dadurch,
dass Defizite, welche die individuelle Autonomie des zu Pflegenden beeinträchtigen, ausgeglichen werden -
dass Risikofaktoren, welche die individuelle Autonomie des zu Pflegenden gefährden, reduziert werden -
2. Präventive Pflegeziele.dass Fähigkeiten, welche die individuelle Autonomie des zu Pflegenden erhalten, gestärkt bzw. wieder erlernt werden - 3. Rehabilitative Pflegeziele.
dass Symptome, welche die individuelle Autonomie des zu Pflegenden beeinträchtigen, gelindert werden -
4. Palliative Pflegeziele.
Auf den jeweiligen Seiten (
1. kompensativ, 2. präventiv, 3. rehabilitativ oder 4. palliativ) werden auch Formulierungsvorschläge für die entsprechenden Pflegeprobleme anhand der PESR-Struktur (Problem, Etiology/Ursache, Symptom, Ressource) angeboten.Bei der Formulierung der Pflegeziele werden die unten angeführten sechs Ressourcengruppen weitestgehend berücksichtigt, sodass konkrete Maßnahmen daraus abgeleitet werden können.
Die fünf Kriterien, die bei der Formulierung einer Maßnahme berücksichtigt werden sollten, werden auf dieser Seite ganz unten beschrieben. Bitte folgen Sie den entsprechenden Links.
1. Hinweisen auf externe und interne Ressourcen (S)
Frau / Herr XY ist in der Lage das erforderliche Wissen und die Fertigkeit für ihre/seine kontinuierliche und effektive Selbstpflege zu erlernen (Schulen/unterrichten und beraten).
2. Organisieren von externen Ressourcen (U)
Unter Berücksichtigung unterstützender Hilfsmittel ist Frau / Herr XY in der Lage sich selbst zu pflegen (Unterstützung/Hilfsmittel bereitstellen/eine Entwicklungsunterstützende Umgebung schaffen).
3. Beaufsichtigen bei der aktiven Nutzung der internen und externen Ressourcen (B)
Frau / Herr XY ist in der Lage unter Beaufsichtigung sich ohne Selbstgefährdung zu pflegen (Beaufsichtigen und schützen).
4. Anregen zur aktiven Nutzung der internen und externen Ressourcen (A)
Frau / Herr XY ist in der Lage unter kontinuierlicher Anleitung sich selbst zu pflegen (Anleiten und führen).
5. Unterstützen bei der Nutzung der internen und externen Ressourcen (TÜ)
Frau / Herr XY ist in der Lage mit physischer Unterstützung sich selbst zu pflegen (physische Unterstützung/Teilweise Übernahme).
6. Übernehmen, da keine Ressourcen in Bezug auf das Problem erkennbar sind (VÜ)
Frau / Herr XY ist nicht in der Lage sich selbst zu pflegen (anstelle des Patienten tätig werden/Vollständige Übernahme).
Die sechs Kriterien, die bei der Formulierung einer Maßnahme berücksichtigt werden sollten:
Wer?
Die Qualifikation des Handelnden z.B.: Pflegefachkraft, Pflegekraft, Logopäde, ...
Was?
Die Pflegehandlung z.B.: Mundpflege, 30° Seitenlagerung, Gleichgewichtstraining, ...
Wann?
Der Zeitpunkt der Pflegehandlung z.B.: 1x tägl., alle 2 Std., bei Bedarf, 08:00 Uhr, ...
Wie oft? Wie lange?
Die Dauer bzw. Intensität der Pflegehandlung (Dosis) z.B.: 10 Min., 10x re. und 10x li., 30%, ...
Wo?
Der Ort der Pflegehandlung z.B.: im Bad, am Waschbecken, im Bett, ...
Wie?
Die individuellen Wünsche des zu Pflegenden
Zu berücksichtigende Abweichungen bzw. Besonderheiten
Die Art der Unterstützung: S, U, B, A, TÜ, VÜ und/oder aktiv, passiv, assestiv, resestiv, ...
Post an Holm Schwanke © 2004-2012
Stand: 20.04.2012