Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung

Zielorientierte Pflegeplanung

ein Konzept und Klassifikationsschema für eine didaktische Pflegeplanung in der pflegefachkraftausbildung

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17. Juli 2017 beschreibt zum ersten mal Tätigkeiten die nur Pflegefachkräften in Deutschland vorbehalten sind:

 

Vorbehaltene Tätigkeiten (PflBG § 4)

 

(2) Die pflegerischen Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 umfassen

 

  1. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,

     

  2. die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b sowie

     

  3. die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d.

     

Diese, der Pflegefachkraft vorbehaltenen Tätigkeiten (1. Erhebung, 2. Planung, 3. Evaluation), spiegeln sich auch in den vier Schritten des Pflegeprozesses (nach WHO) wieder.

 

 

Der Pflegeprozess

 

Das vier Phasen Modell

Die vier Elemente des Strukturmodells

Phase 1

Assessment

Informations-sammlung

Element 1

Strukturierte Informationssammlung

Phase 2

Planning

Planung

Element 2

Individuelle Maßnahmenplan

Phase 3

Intervention

Durchführung

Element 3

Tätigkeitsnachweis, Vitalzeichenprotokoll, u.a.

 

Phase 4

Evaluation

Überprüfung

Element 4

Pflegebericht (Evaluation)

 

Auf das Vier-Phasen-Modell von Yura und Walsh (1983) und der WHO (1974) bezieht sich auch die vier Elemente des Projektes zur Einführung des Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (EinSTEP).


 

Aber fällt im Strukturmodell die Pflegeplanung nicht weg?

Nein, den das Strukturmodell führt zwar den Begriff „Maßnahmenplanung“ ein, um zu verdeutlichen, dass neben pflegerischen, auch hauswirtschaftliche und betreuende Maßnahmen zu berücksichtigen sind und dass neben den beruflich Pflegenden auch familiäre und ehrenamtliche Akteure sowie andere therapeutische Berufsgruppen an der Versorgung beteiligt sind.

Der Begriff Maßnahmenplanung bedeutet aber nicht, dass keine „Planung“ im Sinne des Pflegeprozesses mehr erfolgt. Auch im Rahmen des Strukturmodells (Element 2) sind Maßnahmen und Aktivitäten zur individuellen Versorgung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zu planen und die Versorgungssituationen in ihrem Ablauf darzustellen.

 

Daher ist auch weiterhin, nach 1985 (KrPflAPrV), 2003 (AltPflAPrV) und 2018 (PflAPrV), die Pflegeprozessplanung, in der Ausbildung zur Pflegefachkraft, notwendiger Unterrichtsgegenstand.

 

Darum beschäftigt auch weiterhin alle Lernende und Lehrende gleichermaßen die Frage:

 

Wann ist eine Pflegeplanung "richtig" bzw. "falsch"?

 

Oder anders formuliert: Anhand welcher Kriterien kann eine transparente Leistungsbewertung in Form von einer Benotung erfolgen, sodass es für jede Schülerin und jeden Schüler nachvollziehbar wird, welcher Teil ihrer/seiner Leistung in welchem Umfang zur Bewertung positiv bzw. negativ beigetragen hat? Oder auch diese Frage: Kommen zwei Pädagogen, die unabhängig dieselbe Pflegeplanung korrigieren, annähernd zu einem gleichen Ergebnis? Was ist korrekt und warum ist es korrekt? Was ist nicht korrekt und warum ist es nicht korrekt?

Die zahlreiche Fachliteratur zum Thema konzentriert sich zurzeit auf die Umsetzung der Pflegeplanung in den Pflegepraktischen Alltag und bietet dazu eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen. In der Zukunft wird die Pflegeplanung in der Praxis m. E., gleich wie die medizinische Therapieplanung, nur aus einem national bzw. international anerkannten Pflegediagnoseschlüssel und, der Ressourcen berücksichtigenden, Pflegemaßnahme bestehen. Pflegekräfte brauchen diese dann nur zu entschlüsseln und entsprechend professionell auszuführen.

 

Das Ziel der Pflegefachkraftausbildung besteht nun darin, die Schüler zu befähigen, den jeweiligen individuellen Pflegebedarf der/des zu Pflegenden zu ermitteln, geeignete Pflegemaßnahmen zu planen, diese durchzuführen bzw. zu deligieren und das Ergebnis anschließend zu evaluieren. Diese Kompetenz des hermeneutischen Fallverständnis muss im Unterricht Schritt für Schritt entwickelt werden. Dazu dient die hier vorgeschlagene "Zielorientierte Pflegeplanung". Die Auszubildenden können dadurch transparent verdeutlichen, inwieweit sie die einzelnen Elemente des Pflegeprozesses verstanden haben.

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zuletzt aktualisiert 09.01.2022 Holm Schwanke (c) 2004-2022