Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung
Zielorientierte Pflegeplanung

Ressourcen

nach der PESR-Struktur

Ressourcen sind Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Hilfsmittel, die Pflegemaßnahmen ermöglichen, die dazu beitragen das angestrebte Pflegeziel zu erreichen.

 

  • Interne Ressourcen
  1. Kenntnisse (Frau/Herr XY kennt ...)
  2. Fähigkeiten (Frau/Herr XY kann ...)
  3. Fertigkeiten (Frau/Herr XY kann ...)

 

  • Externe Ressourcen
  1. Materielle Hilfsmittel (Frau/Herr XY hat ...)
  2. Personelle Hilfsmittel (z.B. Angehörige) (Frau/Herr XY hat ...)
  3. Finanzielle oder strukturelle Hilfsmittel (Frau/Herr XY hat ...)

Die 6 Hilfsformen - S, U, B, A, TÜ, VÜ

und 10 Ressourcengruppen (-formulierungen)

1.) S = Schulung

Frau/Herr XY kann nach Schulung die Pflegehandlung selbstständig durchführen (1).

 

2.) U = Unterstützung/Utensilien bereitlegen

(Eine entwicklungsfördernde Umgebung schaffen)

Frau/Herr XY kann nach Bereitstellung der Utensilien/Hilfsmittel* die Pflegehandlung selbstständig durchführen (2).

 

3.) B = Beaufsichtigung

Frau/Herr XY kann unter Beaufsichtigung die Pflegehandlung selbstständig durchführen (3).

 

4.) A = Anleitung

Frau/Herr XY kann unter kontinuierlicher Anleitung die Pflegehandlung eigenständig durchführen (4).

 

5.) = Teilweise Übernahme

Frau/Herr XY kann einen Teil der Pflegehandlung eigenständig durchführen (5).

 

6.) VÜ = Vollständige Übernahme

6.1.) Frau/Herr XY kann, bezüglich der Pflegehandlung, verbal/nonverbal Wünsche äußern (6).

6.2.) Frau/Herr XY kann die Pflegehandlung beurteilen bzw. Zustimmung oder Ablehnung verbal/nonverba äußern (7).

6.3.) Frau/Herr XY hat materielle Ressourcen (Hilfsmittel*) (8).

6.4.) Frau/Herr XY hat personelle Ressourcen (Angehörige/Laien) (9).

6.6.) Frau/Herr XY hat keine Ressourcen bezüglich diesen Problems (10).

 

Der vollständigkeitshalben werden hier noch vier weitere Ressourcengruppen erwähnt:

  • Frau/Herr XY kennt ... (Kenntnisse/Wissen) (11).
  • Frau/Herr XY hat ... (verfügt über finanzielle (Hilfs-)Mittel) (12).
  • Frau/Herr XY hat ... (stehen bauliche Strukturen zur Verfügung) (13).
  • Frau/Herr XY hat ... (stehen organisatorische Strukturen zur Verfügung) (14).

Inwiefern eine zu pflegende Personen über Kenntnisse bezüglich einer Pflegehandlung verfügt, kann nicht beobachtet werden. Beobachtet und somit objektiv beschrieben werden, können nur die Fähigkeit und Fertigkeiten (interne Ressourcen). Auch das beschreiben von finanzielle und strukturelle Ressourcen, im Rahmen einer Pflegeplanung, ist m. E. meistens nicht notwendig. Daher beschränken sich die oben genannten Ressourcengruppen (Beispielsätze) auf 9 (bzw. 10 = der Hinweis, dass die beobachtende (zukünftige) Pflegefachkraft keine Ressourcen im bezug auf das jeweilige Pflegeproblem erkannt hat).

*Unter www.meinepflegeversicherung.com finden Sie ausführliche Informationen zur Finanzierung von Hilfsmittel und ein kostenloses E-Book zum Thema Pflegeversicherung.

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zuletzt aktualisiert 09.01.2022 Holm Schwanke (c) 2004-2022